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AGB’s Pontresina Sports AG
Unterrichtstätigkeiten, Guiding der Ski-, Snowboard & Langlaufschule Pontresina
Für Unfälle während des Unterrichts, auf Touren, bei Prüfungen und Wettkämpfen haftet die Pontresina Sports AG nicht. Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Abonnemente (Coupons) sind nicht übertragbar. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Unfall oder Krankheit gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses. Es erfolgt keine Rückvergütung für nicht benutzte Tickets/Coupons.
Grundsätzlich unterrichten unsere Schneesportlehrer bei jedem Wetter. Durchführung Gruppenunterricht ab 4 Personen. Falls diese Mindestanzahl Personen nicht erreicht wird, können Gruppen ähnlicher Stärke zusammengelegt werden, oder die Unterrichtszeit verkürtzt werden.
Bei Änderungen/Absagen fester Reservationen ab 2 Wochen vor Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- belastet. Bei Änderungen/Absagen weniger als 48 Stunden vor Reservationsbeginn wird der volle Tarif verrechnet. Als feste Reservationen gelten ebenso SMS-/Email- Bestätigungen.
Tätigen Sie Ihre Reservation frühzeitig damit wir Ihren Wünschen entsprechen können. Anschliessend lassen wir Ihnen eine Reservationsbestätigung zukommen. Bitte besuchen Sie uns bei Ihrer Ankunft in einem der Büros, um die Details zu besprechen.
Pontresina Sports haftet nicht für allfällige Abmachungen, die mit einem Schneesportlehrer persönlich getroffen werden.
Wir bitten Sie Reklamationen zum Schneesportuntericht direkt an die Schulleitung zu richten.
Gerichtsstand: Pontresina - St. Moritz, Schweiz
Flying Cycles - Rent a Bike Pontresina
Allgemeine Mietbedingungen Die Dienstleistungen „Mietvelo am Bahnhof" und „Mietvelo im Camping/Hotel" wird von der Firma Rent a Bike AG in Sursee (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet) erbracht, welche Eigentümerin der Mietvelos ist. Die Mietkonditionen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Mit dem Akzeptieren der Auftragsbestätigung respektive mit der Zahlung vor Ort bestätigt der Mieter, die Mietkonditionen gelesen zu haben und diese bedingungslos zu akzeptieren.
1. Vertragsverhältnisse Die SBB AG, die konzessionierten Transportunternehmungen und weitere Partner treten als Vermittler der Dienstleistung „Mietvelo am Bahnhof" oder „Mietvelo im Camping/Hotel" auf. Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Rent a Bike AG abgeschlossen.
2. Veloübernahme Der Mieter übernimmt das Velo in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden.
3. Velorückgabe Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an dem im Mietvertrag angegebenen Ort während den Öffnungszeiten zurückzugeben. Das Fahrzeug sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Kindersitze, Velohelme etc. muss der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung des Zubehörs wird dieses dem Mieter in Rechnung gestellt.
4. Verlängerung der Mietdauer Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.
5. Mindestalter des Mieters Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Mietvelos nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.
6. Leistungen und Preise Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen und im Prospekt der Vermieterin veröffentlichten Preisliste.
7. Versicherung Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, welcher die Fahrt mit dem Mietvelo mit sich bringt. Das Befahren sämtlicher Strassen und Wege erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung ab.
8. Velohelme Das Benützen und Tragen der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Leihhelme der SUVA ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.
9. Haftung des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Velo sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Velos ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken oder für eine unkontrollierte Fahrweise ist untersagt. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemässer Behandlung des Mietvelos haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust für den Wiederbeschaffungswert des Velos.
10. Defekte während der Mietdauer Bei Defekten während der Mietdauer kann der Mieter sein Velo an einem anderen Mietbahnhof austauschen. Ist kein Bahnhof in der Nähe oder kein Ersatzvelo verfügbar, kann der Mieter den Defekt beim nächsten Velofachhändler beheben lassen. Die Reparaturkosten können gegen Beleg bei der Vermieterin angefordert werden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sursee (LU).
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| Rent a Bike - Sursee, Januar 2008 |
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